Wegen folgender Reisemängel billigte das Gericht dem Urlauber einen Minderungsanspruch von 25% des Reisepreises zu:
- In einem Mittelklassehotel in der Türkei wurden bei den Reisenden tägliche Taschenkontrollen durchgeführt bzw. wurden entsprechende Versuche unternommen. Auf die Möglichkeit von Kontrollen war im Katalog hingewiesen worden.
- Im Hotelzimmer traten mehrfach Ameisen auf.
- Ein zugesagtes Zustellbett fehlte.
In derselben Entscheidung wurde eine Klausel der Reisebedingungen, in der sich der Veranstalter die Erhöhung des Reisepreises um einen Kerosinzuschlag vorbehalten hatte, für unwirksam erklärt.
- In einem Mittelklassehotel in der Türkei wurden bei den Reisenden tägliche Taschenkontrollen durchgeführt bzw. wurden entsprechende Versuche unternommen. Auf die Möglichkeit von Kontrollen war im Katalog hingewiesen worden.
- Im Hotelzimmer traten mehrfach Ameisen auf.
- Ein zugesagtes Zustellbett fehlte.
In derselben Entscheidung wurde eine Klausel der Reisebedingungen, in der sich der Veranstalter die Erhöhung des Reisepreises um einen Kerosinzuschlag vorbehalten hatte, für unwirksam erklärt.
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AG Kleve, 03.11.2000 - Az: 3 C 346/00
ECLI:DE:AGKLE1:2000:1103.3C346.00.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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