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Taschenkontrolle im Hotel: Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht besser

Reiserecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wegen folgender Reisemängel billigte das Gericht dem Urlauber einen Minderungsanspruch von 25% des Reisepreises zu:

- In einem Mittelklassehotel in der Türkei wurden bei den Reisenden tägliche Taschenkontrollen durchgeführt bzw. wurden entsprechende Versuche unternommen. Auf die Möglichkeit von Kontrollen war im Katalog hingewiesen worden.

- Im Hotelzimmer traten mehrfach Ameisen auf.

- Ein zugesagtes Zustellbett fehlte.

In derselben Entscheidung wurde eine Klausel der Reisebedingungen, in der sich der Veranstalter die Erhöhung des Reisepreises um einen Kerosinzuschlag vorbehalten hatte, für unwirksam erklärt.


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