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Taschenkontrolle im Hotel: Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht besser

Reiserecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wegen folgender Reisemängel billigte das Gericht dem Urlauber einen Minderungsanspruch von 25% des Reisepreises zu:

- In einem Mittelklassehotel in der Türkei wurden bei den Reisenden tägliche Taschenkontrollen durchgeführt bzw. wurden entsprechende Versuche unternommen. Auf die Möglichkeit von Kontrollen war im Katalog hingewiesen worden.

- Im Hotelzimmer traten mehrfach Ameisen auf.

- Ein zugesagtes Zustellbett fehlte.

In derselben Entscheidung wurde eine Klausel der Reisebedingungen, in der sich der Veranstalter die Erhöhung des Reisepreises um einen Kerosinzuschlag vorbehalten hatte, für unwirksam erklärt.


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AG Kleve, 03.11.2000 - Az: 3 C 346/00

ECLI:DE:AGKLE1:2000:1103.3C346.00.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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