Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 395.281 Anfragen

Betriebskostenarten: Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Hierunter fallen die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzuges. Allerdings können Kosten für die Reinigungsgerätschaften, etwa Staubsauger, nicht angesetzt werden.

Da Betriebskosten per Definition nur solche Kosten sind, die regelmäßig entstehen, dürfen die Kosten einmaliger Ungezieferbekämpfungsmaßnahmen, etwa die der Entfernung eines Bienennestes, nicht umgelegt werden. Endet eine bislang regelmäßig durchgeführte Maßnahme, so steht dem Mieter kein Anspruch auf Rückzahlung der bisher geleisteten Beträge zu.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.281 Beratungsanfragen

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant