Ein halbes Jahr lang hatte ein Kölner Mieter Ameisen in seiner Wohnung gezählt, alles aufgelistet und die Miete gekürzt. Insgesamt waren von Juni bis November an 17 verschiedenen Tagen 24 Ameisen in seiner Wohnung. So fand er im Juni an sieben Tagen ein bis zwei Ameisen, im Juli waren die Ameisen an drei Tagen da, im August an zwei Tagen und an einem Tag im September waren es plötzlich schon drei Ameisen und im Oktober an einem Tag sogar vier. Im November kam zwar nur eine Ameise, aber an drei Tagen.
Kein Grund, die Miete zu mindern, meinte das Amtsgericht Köln, da dies eine völlig unerhebliche Beeinträchtigung sei.
Auch das Mieterargument, bei den einzelnen Ameisen handele es sich um Späherameisen, die eine Vorhut für eine Besiedelung bilden, erbarmte das Gericht nicht. Erst wenn die Ameisen die Wohnung wirklich besiedelt hätten, könnte man neu über die Frage Wohnungsmangel oder nicht nachdenken.
Kein Grund, die Miete zu mindern, meinte das Amtsgericht Köln, da dies eine völlig unerhebliche Beeinträchtigung sei.
Auch das Mieterargument, bei den einzelnen Ameisen handele es sich um Späherameisen, die eine Vorhut für eine Besiedelung bilden, erbarmte das Gericht nicht. Erst wenn die Ameisen die Wohnung wirklich besiedelt hätten, könnte man neu über die Frage Wohnungsmangel oder nicht nachdenken.
AG Köln - Az: 213 C 548/97
Quelle: Deutscher Mieterbund
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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