Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.584 Anfragen

Wann besteht ein Ansruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die formellen und materiellen Anforderungen erfüllt sind. Maßgeblich ist, dass die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreitet und die gesetzlichen Fristen eingehalten sind.

Das Mieterhöhungsverlangen muss den Anforderungen des § 558a BGB genügen. Es ist erforderlich, dass der Vermieter zur Begründung Vergleichswohnungen benennt, wobei die Angabe von drei Wohnungen genügt. Diese müssen hinsichtlich Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit hinreichend vergleichbar sein. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigene Wohnungen des Vermieters handelt. Auch die Dauer der jeweiligen Mietverhältnisse ist für die Vergleichbarkeit ohne Bedeutung.

Im vorliegenden Fall wurden drei Wohnungen benannt, die nach Lage, Größe, Gebäudeart und Ausstattung ausreichend vergleichbar waren. Durch eine im Prozess vorgenommene Nachbesserung wurden die Angaben weiter konkretisiert, sodass den Mietern eine Überprüfung möglich war. Damit lag ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen vor.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Paderborn, 30.07.2019 - Az: 55 C 116/17

ECLI:DE:AGPB1:2019:0730.55C116.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant