Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.276 Anfragen

Mietspiegel: Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Jede dritte Mieterhöhung hat Fehler! ➠ Wir prüfen das für Sie.

Bei Abschluss eines Mietvertrages verfolgen Mieter und Vermieter unterschiedliche Interessen

Während der Mieter eine möglichst niedrige Monatsmiete bezahlen möchte, ist es dem Vermieter daran gelegen, einen hohen Mietzins zu vereinbaren.

Um nicht im nachhinein böse Überraschungen zu erleben, d.h. umfangreiche Mieterhöhungen für den Mieter beziehungsweise Rückzahlungen oder gar ein Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhung oder Mietwuchers im Falle des Vermieters, ist es wichtig, sich vorab über den für eine konkrete Wohnung höchstzulässigen Mietzins zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung im rechtlich zulässigen Rahmen durchsetzen möchte.

Bereits seit 25 Jahren erstellen die meisten großen Städte und Gemeinden in Deutschland Mietspiegel. Diese geben unter Einbeziehung von Lage, Wohnungsgröße, Ausstattung und Baujahr die ortsüblichen Preise an.

Allerdings spiegeln diese Preise nicht die aktuellen Marktmieten, also die bei einer Neuvermietung erzielbaren Preise, wieder. Vielmehr ist die in den Mietspiegeln ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete ein Mittelwert von bei Neuvermietung erzielten Mietzinsen und durch Mieterhöhung veränderten Bestandsmieten während der letzten sechs Jahre.

Sind die im Mietspiegel genannten Verhältnisse wissenschaftlich belegt, handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel.

Der Unterschied zwischen qualifiziertem Mietspiegel und einfachem Mietspiegel ist im Gerichtsprozess erheblich: Nur bei einem qualifizierten Mietspiegel wird gesetzlich vermutet, dass seine Angaben richtig sind (§ 558d Abs. 3 BGB). Regelmäßig akzeptieren die Gerichte die jeweils am Ort gültigen Mietspiegel bei Mieterhöhungsprozessen als Beweismittel auch dann, wenn es sich um einen einfachen Mietspiegel handelt. Dies muss jedoch nicht so sein.

Alternativ hierzu können sich Mieter oder Vermieter auf drei Vergleichswohnungen oder auf ein Gutachten berufen, wobei sich die erste Möglichkeit als recht aufwendig und die zweite als teuer darstellt. Denn ein Sachverständiger verlangt für ein Gutachten zwischen 750 und 1.000 Euro.

Beinhaltet ein Mietspiegel keine Angaben zum Wohnwert von Einfamilienhäusern, so gilt der Mietspiegel entsprechend für Einfamilienhäuser, wenn die konkrete Mieterhöhung innerhalb der Mietpreisspanne von Wohnungen liegt (BGH, 17.9.2008 - Az: VIII ZR 58/08).

Schließlich legen Behörden den örtlichen Mietspiegel zugrunde, wenn sie Wohngeld, Sozialhilfe oder Erbschaftssteuer berechnen.

Tipp: Ermittlung der „ortsüblichen Miete“ in Gemeinden ohne Mietspiegel
Stand: 22.12.2018
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.276 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Ich wurde sehr schnell, umsichtig und gründlich in einer Mieterfrage (Schönheitsreparaturen ja/nein nach Kündigung, Beurteilung des Mietvertrages ...

Verifizierter Mandant