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Berlin: Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Berliner Senat hat die sogenannte Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert. Sie gilt nun bis Ende 2029.

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die Miete damit höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wer den Verdacht hat, dass bei Mietbeginn eine überhöhte Miete verlangt werde, kann sich an die Mietpreisprüfstelle des Senats wenden.

Umwandlungsverordnung bis 2030 verlängert

Der Senat verlängerte zudem die Umwandlungsverordnung um fünf Jahre bis Ende 2030. Diese verbietet die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden ab fünf Wohnungen. Es gelten aber diverse Ausnahmen. Die Umwandlung von Mietwohnungen sei ein wesentlicher Grund für den Verlust bezahlbaren Wohnraums und für Verdrängung.

Veröffentlicht: 03.12.2025

Quelle: PM der Senatskanzlei Berlin

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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