Der Berliner Senat hat die sogenannte Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert. Sie gilt nun bis Ende 2029.
Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die Miete damit höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Wer den Verdacht hat, dass bei Mietbeginn eine überhöhte Miete verlangt werde, kann sich an die Mietpreisprüfstelle des Senats wenden.
Umwandlungsverordnung bis 2030 verlängert
Der Senat verlängerte zudem die Umwandlungsverordnung um fünf Jahre bis Ende 2030. Diese verbietet die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden ab fünf Wohnungen. Es gelten aber diverse Ausnahmen. Die Umwandlung von Mietwohnungen sei ein wesentlicher Grund für den Verlust bezahlbaren Wohnraums und für Verdrängung.Veröffentlicht: 03.12.2025
Quelle: PM der Senatskanzlei Berlin
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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