Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.667 Anfragen

Mietzinsreduzierung: Wie bekommt der Mieter zuviel bezahlte Miete zurück?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zunächst empfiehlt es sich natürlich, sich mit dem Vermieter persönlich in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit gütlich zu regeln. Wenn ein Mieter dem Vermieter eine Berechnung unter Zugrundelegung des gültigen Mietspiegels vorlegt oder dieses gar mit einer anwaltlichen Beratung untermauert, so wird sich der Vermieter einer Anpassung der Miete an das geltende Niveau beziehungsweise einer Rückzahlung des zu viel bezahlten Mietzinses in vielen Fällen nicht verschließen.

Sollte der Vermieter indes nicht bereit sein nachzugeben, hilft nur der Gang vor das Gericht. Im Hinblick auf eine Zurückschraubung des Mietzinses auf den höchstzulässigen Satz sind dabei keine Verjährungsfristen zu beachten.

Bei der Rückforderung in der Vergangenheit zu viel bezahlter Miete ist die 3-jährige Verjährungsfrist zu beachten. Diese beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem die Zuvielzahlung erfolgt ist.
Stand: 07.02.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.667 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant