Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 402.975 Anfragen

Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in Formularmietvertrag ist unwirksam

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Vermieterin hat kein schützenswertes Interesse daran, die Abtretung von Zahlungsansprüchen gegen sie auszuschließen; die berechtigten Belange des Mieters (Zedenten) an der Abtretbarkeit der (Geld-)Forderungen aus Bereicherungs- und Schadenersatzrecht an ein Inkassounternehmen überwiegen zudem das entgegenstehende Interesse der Vermieterin als Verwenderin.

Die Formularklausel

„Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Mietvertrag an Dritte, nicht an dem Vertragsverhältnis beteiligten Personen, ist ausgeschlossen, sofern die jeweils andere Partei dieser Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt. Für den Fall der Veräußerung der Mietsache erteilt der Mieter bereits hiermit seine Zustimmung dazu, dass der Vermieter seine Ansprüche gegen den Mieter für die Zeit zwischen dem Nutzen- und Lastenwechsel und dem grundbuchlichen Vollzug des Eigentumsübergangs an den Erwerber abtritt.“

ist unwirksam.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant