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Beendigung des MietverhältnissesMietverhältnisse
über Wohnraum können nur unter eng gefassten Voraussetzungen
zeitlich begrenzt werden. Gem. §
575 Abs. 1 BGB ist das der Fall, wenn der Vermieter die Mieträume
nach Ablauf der Mietzeit
Ohne eine solche Mitteilung gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen, selbst wenn die Parteien übereinstimmend einen Endtermin festgelegt haben. Das Mietverhältnis kann dann nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften für die ordentliche Kündigung beendet werden.
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