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Verkauf ist kein Kündigungsgrund

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist ein beliebter Irrglaube - sowohl bei Mietern als auch Vermietern -, dass mit dem Verkauf ein Kündigungsrecht des neuen Eigentümers einhergeht. Dies ist nicht der Fall - es gibt für den Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung kein Sonderrecht zur Kündigung (oder zur Mieterhöhung).

Es kann zwar zu einer Verkürzung der Kündigungsfristen kommen, wenn der Verkauf im Rahmen einer Zwangsversteigerung stattgefunden hat, so dass nur noch die dreimonatige Kündigungsfrist besteht, der neue Eigentümer ist jedoch weiterhin an die gesetzlichen Kündigungsgründe gebunden; der Mieter kann natürlich auch wie in anderen Fällen auch Widerspruch gegen eine solche Kündigung einlegen.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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