Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.656 Anfragen

Kündigungsschutz

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Der Mieter kann einen – unbefristeten - Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Dahingegen benötigt der Vermieter für eine wirksame Kündigung grundsätzlich einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Das Gesetz lässt hierbei folgende Gründe gelten:
  • die nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
  • den Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  • die Hinderung des Vermieters an der wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjektes bei Fortbestand des Mietverhältnisses
Eine erleichterte Kündigung, d.h. eine solche, bei der die o.g. Gründe nicht vorliegen, kommt nur in Betracht bei der vermieteten „Einliegerwohnung“ bzw. bei in der Wohnung des Vermieters gelegenen vermieteten Räumen.

Ausgeschlossen sind demnach im Wohnraummietrecht u.a. Kündigungen
  • zum Zwecke der Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen
  • zum Zwecke einer Mieterhöhung (sog. Änderungskündigungen)
Bei der Kündigung hat der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB einzuhalten:
  • 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren
  • 6 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 5 Jahren
  • 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als 8 Jahren
Bei der erleichterten Kündigung erhöhen sich die vorgenannten Fristen um je drei Monate.

Zieht der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, muss der Vermieter nötigenfalls auf Räumung klagen. Im Räumungsprozess wird dann die sog. „Sozialklausel“  berücksichtigt. Danach kann der Mieter gem. § 574 BGB der Kündigung durch den  Vermieter dann widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung für ihn oder seine Angehörigen eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant