Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.475 Anfragen

Haftet der Reiseveranstalter, wenn der Reisende auf einer Treppe zum Hotel-Swimmingpool ausrutscht?

Reiserecht Lesezeit: ca. 18 Minuten

Befindet sich eine Treppe zum Swimmingpool nicht in einem vertragsgemäßen Zustand, so haftet der Reiseverstalter, wenn ein Reisender auf dieser ausrutscht.

Auch dann, wenn kein konkreter Sicherheitsstandard sichergestellt werden muss, besteht zumindest die Verpflichtung, an besonders gefahrträchtigen Stellen einfache Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das Gefahrenpotential auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Dies ist nicht der Fall, wenn alle Treppenstufen in den Swimmingpool mit Ausnahme der obersten Stufe lediglich mit sehr glatten, glasierten Fliesen bedeckt sind, die keinerlei Rutschfestigkeit aufweisen.

Bei einer Treppe in das Wasser eines Swimmingpools handelt es sich um eine besonders gefahrträchtige bauliche Einrichtung. Durch das Wasser erhöht sich die Gefahr des Ausrutschens auf einer solchen Treppe erheblich. Dem kann aber auch sehr einfache Art und Weise entgegengewirkt werden, nämlich dadurch, dass nicht glatte Fliesen verwendet werden, sondern geriffelte Fliesen. Dies würde die Sicherheit merklich erhöhen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger buchte bei der Beklagten für sich und seine Ehefrau einen Urlaub in die Türkei ins Zielgebiet Belek in das Hotel der ersten Klasse R. Belek. Der Reisepreis betrug bei all inklusive 1.840,00 € zuzüglich der Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Duisburg, 05.10.2005 - Az: 53 C 3719/03

ECLI:DE:AGDU1:2005:1005.53C3719.03.01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant