Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.075 Anfragen

Verpasster Flug in den Urlaub: Schadensersatz bei nicht nachweisbarer Vorabinformation

Reiserecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wurde der Hinflug in den Urlaub verpasst, weil es zu einer Flugvorverlegung gekommen ist, und kann der Veranstalter nicht nachweisen, dass er den Reisenden vorab hinreichend über die Änderung informiert hat, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen und einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises durchsetzen.

Wurde in der Folge kurzfristig eine Ersatzreise angetreten, die sich nicht relevant von der ursprünglich geplanten Reise unterschied, so bestehen über einen Schadensersatzanspruch für einen halben Tag vertanen Urlaub keine weiteren Ansprüche gegen den Veranstalter.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Klagepartei steht zunächst der Anspruch auf Rückzahlung des unstreitig geleisteten Reisepreises in Höhe von 629,- EUR zu. Dies ergibt sich nach Überzeugung des Gerichts aus einer (konkludent) ausgesprochenen Kündigung nach § 651e Abs. 1 BGB, hilfsweise auch als Schadensersatz gemäß § 651 f BGB, wegen eines Mangels der Reise bzw. einer Pflichtverletzung der beklagten Partei.

Der beklagten Partei ist der Beweis nicht gelungen, dass sie die Klägerin vorab über die Vorverlegung der Flugzeiten hinreichend informiert hatte. Die Vorverlegung der Flugzeit ist unstreitig, somit ergibt sich im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast, dass die beklagte Partei beweisbelastet dafür gewesen wäre, dass sie rechtzeitig hierüber informiert hatte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant