Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.653 Anfragen

Liegen die Flugzeiten einer Pauschalreise erst mit Zusendung der Reiseunterlagen fest?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 11 Minuten

Eine Klausel, nach der der Veranstalter die endgültigen Flugzeiten erst mit Zusendung der Reiseunterlagen mitteilen darf, ist eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten zulasten des Kunden. Die Klausel ist daher unwirksam.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die in Ziffer 3.3 S. 1 und 2 unter der Überschrift „Flugbeförderung“ in den ausführlichen Reisebedingungen der Beklagten enthaltene Klausel

„3.3

Flugbeförderung

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Verbraucher mit den Reiseunterlagen.“

verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

Gemäß § 308 Nr. 4 BGB sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere Vereinbarungen unwirksam, die den Verwender berechtigen, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist. Die vorliegende Klausel enthält einen unter dieser Regelung fallenden Änderungsvorbehalt.

Die Angaben der Beklagten in den Reisebestätigungen über die voraussichtlichen Flugzeiten sind verbindlich. Die Beklagte ist gem. § 6 Abs. 1 BGB-InfoV verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) auszuhändigen. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 BGB-InfoV muss die Reisebestätigung neben anderen Angaben den Tag, die voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr enthalten. Dementsprechend informiert die Beklagte die Reisenden auch über die voraussichtlichen Flugzeiten in ihren Reisebestätigungen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.653 Beratungsanfragen

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant