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Wenn das Reisebüro eine Pension als ruhig verkauft …
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender eine Pension gebucht, die ihm vom Reisebüro als in ruhiger Lage gelegen empfohlen wurde, was sich jedoch später als nicht den Tatsachen entsprechend herausstellte.
Das Gericht konnte jedoch keinen Minderungsgrund erkennen, da der Veranstalter nicht für im Widerspruch zum Reisekatalog stehende Angaben des Reisebüros haftet.
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Thomas Clingen, Köln
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.