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Wenn das Reisebüro eine Pension als ruhig verkauft …

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender eine Pension gebucht, die ihm vom Reisebüro als in ruhiger Lage gelegen empfohlen wurde, was sich jedoch später als nicht den Tatsachen entsprechend herausstellte.

Das Gericht konnte jedoch keinen Minderungsgrund erkennen, da der Veranstalter nicht für im Widerspruch zum Reisekatalog stehende Angaben des Reisebüros haftet.

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LG Frankfurt/Main, 30.04.1998 - Az: 2/24 S 290/97, 2-24 S 290/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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