Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.974 Anfragen

Reiseprospekt: Beispiele für nicht erlaubte Formulierungen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für unzulässig erachtet:

Angabe im Reiseprospekt Als Beschreibung für
Haus in zentraler Lage
=
Verkehrslärm
Haus in verkehrsgünstiger Lage
=
Verkehrslärm
Aufstrebender Ferienort
=
Baulärm in der Nachbarschaft
Neu eröffnetes Hotel
=
Nicht abgeschlossene Bauarbeiten
Kurzer Transfer zum Flughafen
=
benachbarten stark frequentierten Militär- und Zivilflugplatz
Werbefahrt
=
Verkaufsreise
Eigener Strand
=
Zum erreichen ist eine Straße zu überqueren
Internationales Publikum
=
Lärm durch Hotelgäste
Flughäfennähe
=
Hotel befindet sich in der Einflugschneise
Gelegentlicher Fluglärm
=
Mehr als 40 Flugzeuge landen und starten täglich im nahegelegenen Flughafen
Stand: 11.09.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg