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Reiseprospekt: Beispiele für nicht erlaubte Formulierungen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für unzulässig erachtet:
Angabe im Reiseprospekt | | Als Beschreibung für |
Haus in zentraler Lage | = | Verkehrslärm |
Haus in verkehrsgünstiger Lage | = | Verkehrslärm |
Aufstrebender Ferienort | = | Baulärm in der Nachbarschaft |
Neu eröffnetes Hotel | = | Nicht abgeschlossene Bauarbeiten |
Kurzer Transfer zum Flughafen | = | benachbarten stark frequentierten Militär- und Zivilflugplatz |
Werbefahrt | = | Verkaufsreise |
Eigener Strand | = | Zum erreichen ist eine Straße zu überqueren |
Internationales Publikum | = | Lärm durch Hotelgäste |
Flughäfennähe | = | Hotel befindet sich in der Einflugschneise |
Gelegentlicher Fluglärm | = | Mehr als 40 Flugzeuge landen und starten täglich im nahegelegenen Flughafen |
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