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Reiseprospekt: Beispiele für nicht erlaubte Formulierungen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für unzulässig erachtet:
| Angabe im Reiseprospekt | | Als Beschreibung für |
| Haus in zentraler Lage | = | Verkehrslärm |
| Haus in verkehrsgünstiger Lage | = | Verkehrslärm |
| Aufstrebender Ferienort | = | Baulärm in der Nachbarschaft |
| Neu eröffnetes Hotel | = | Nicht abgeschlossene Bauarbeiten |
| Kurzer Transfer zum Flughafen | = | benachbarten stark frequentierten Militär- und Zivilflugplatz |
| Werbefahrt | = | Verkaufsreise |
| Eigener Strand | = | Zum erreichen ist eine Straße zu überqueren |
| Internationales Publikum | = | Lärm durch Hotelgäste |
| Flughäfennähe | = | Hotel befindet sich in der Einflugschneise |
| Gelegentlicher Fluglärm | = | Mehr als 40 Flugzeuge landen und starten täglich im nahegelegenen Flughafen |
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