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Reiseprospekt: Beispiele für nicht erlaubte Formulierungen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachfolgenden Beschreibungen und Umschreibungen im Reisekatalog haben Gerichte für unzulässig erachtet:

Angabe im Reiseprospekt Als Beschreibung für
Haus in zentraler Lage
=
Verkehrslärm
Haus in verkehrsgünstiger Lage
=
Verkehrslärm
Aufstrebender Ferienort
=
Baulärm in der Nachbarschaft
Neu eröffnetes Hotel
=
Nicht abgeschlossene Bauarbeiten
Kurzer Transfer zum Flughafen
=
benachbarten stark frequentierten Militär- und Zivilflugplatz
Werbefahrt
=
Verkaufsreise
Eigener Strand
=
Zum erreichen ist eine Straße zu überqueren
Internationales Publikum
=
Lärm durch Hotelgäste
Flughäfennähe
=
Hotel befindet sich in der Einflugschneise
Gelegentlicher Fluglärm
=
Mehr als 40 Flugzeuge landen und starten täglich im nahegelegenen Flughafen
Stand: 11.09.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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