Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.577 Anfragen

Sturz in Hotel-Lobby: Schadenersatz?

Reiserecht Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kommt es bei einem Sturz in einer von starkem Regen feuchten Hotel-Lobby zu einem komplizierten Knöchelbruch, so kann ein Pauschalurlauber aus diesem Grunde keinen Schadenersatz verlangen.

Nach Regenfällen muss damit gerechnet werden, dass die Hotel-Lobby rutschig sein kann. Die Sturzgefahr ist Teil des allgemeinen Lebensrisikos.

Der Veranstalter ist daher nicht verpflichtet, ein Vertragshotel so zu überwachen, dass feststellbar ist, ob die Lobby bei Regen regelmäßig trocken gewischt wird oder nicht.

Hierzu führte das Gericht aus:

1. Es besteht zunächst kein vertraglicher Schadensersatzanspruch aus § 651 f Abs. 1 BGB, denn es feht an dem für den bezeichneten Schadensersatzanspruch erforderlichen Reisemangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB.

Ein Fehler der Reise im Sinne der genannten Vorschrift liegt dann vor, wenn eine nach dem Vertrag geschuldete Leistung nicht oder nicht in der gebotenen Art und Weise erbracht wird und dies aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters stammt.

Damit werden grundsätzlich alle nicht in der Person des Reisenden liegenden Umstände, die die Gesamtreise oder Einzelleistungen stören, von § 651 c BGB erfasst.

Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht. Die Anforderungen dürfen jedoch nicht überspannt werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern