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Urlaub im unfertigen Hotel verbracht: 75% Minderung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wird ein Reisender in einer nicht fertig gestellten Hotelanlage untergebracht, so so kann der Reisepreis um bis zu 75% gemindert werden.

Darüber hinaus steht dem Reisenden Schadenersatz aufgrund nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin macht eigene und abgetretene Ansprüche aus einer von der Beklagten veranstalteten Pauschalreise in die Dominikanische Republik geltend. Die Hotelanlage war bei der Ankunft der Reisenden noch nicht fertiggestellt.

Die Klägerin, ihr Lebensgefährte und die gleichzeitig eintreffenden Reisenden wurden von der Hotelleitung als die „Pioniere“ begrüßt, die die ersten fertiggestellten Zimmer bezogen. An den Außenanlagen wurden ganztägig Bauarbeiten durchgeführt, sämtliche Mahlzeiten wurden in der Strandbar eingenommen, weil die weiteren, im Prospekt angekündigten Restaurants noch nichtfertig gestellt waren. Auch die im Prospekt genannte große Süßwasserpoollandschaft gab es noch nicht, ebenso wenig den weiteren kleineren Pool am Meer.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Reise in einem derartigen Maße mangelhaft war, dass eine Minderung des Reisepreises um 75% angemessen ist.

Die wesentlichen Erwartungen, die an eine Urlaubsreise in die Dominikanische Republik geknüpft werden, konnten nicht erfüllt werden, weil die Hotelanlage noch nicht fertiggestellt worden war. Bis auf Sonntags konnte man morgens nicht ausschlafen, weil bereits um 8:00 Uhr der Baulärm begann. Ob tatsächlich eine einstündige Mittagspause eingehalten wurde, kann dahinstehen, denn auch in diesem Fall war nahezu den gesamten Tag über das weitläufige Gelände insgesamt von Baulärm betroffen.

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Alexandra KlimatosMartin BeckerHont Péter Hetényi

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Simon, Mecklenburg Vorpommern