Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.682 Anfragen

Wenn ein Verlobter eine bestehende Ehe verschweigt …

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach derzeit noch herrschender Meinung werden Verlöbnisse mit einem noch Verheirateten als sittenwidrig und nichtig angesehen. Die Frage bedarf aber keiner Vertiefung, weil der Partner, der den Mangel nicht kannte, nach allgemeiner Meinung Schadenersatz beanspruchen kann, wobei der Anspruch teils aus analoger Anwendung der §§ 1298 ff. BGB, teils aus Deliktsrecht oder §§ 311a II BGB hergeleitet wird.

Die Täuschung durch das Verschwiegen einer noch bestehenden Ehe stellt einen wichtigen, zum Rücktritt von einer Verlobung berechtigenden Grund dar (§ 1299 BGB bzw. § 1299 BGB analog). Der Betroffene kann aus diesem Grunde Ersatz der ihm entstandenen Schäden verlangen.

Dass nach den heute gewandelten Vorstellungen das Zusammenleben mit einem Partner ohne Trauschein nicht mehr zu einem Ansehens- und Ehrverlust in der Öffentlichkeit führt, ändert nichts daran, dass der Betroffene in seinem persönlichen Wertesystem empfindlich verletzt worden sein kann, sodass auch eine Entschädigung wegen des immateriellen Schadens in Betracht kommen kan.


OLG Oldenburg, 28.07.2016 - Az: 13 UF 35/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.682 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant