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AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2026

Reiserecht

AnwaltOnline - Reiserecht Januar 2026

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

Erstattung von Sitzplatzreservierungsgebühren bei Umbuchung oder Annulierung des Fluges

Wird ein Flug umgebucht oder annuliert und kann eine zuvor gebuchte Sitzplatzreservierung deshalb nicht wie vereinbart genutzt werden, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Gebühr. Grundlage sind die §§ 634 Abs. 3, 326 Abs. 5, Abs. 4, 346 Abs. 1 BGB. Zweck einer Sitzplatzreservierung im Luftverkehr ist es, einen konkret ausgewählten Platz zu sichern und nicht zufällig zugewiesen zu werden. Wenn diese Leistung nicht erbracht …


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Keine außergewöhnlichen Umstände bei Flugverspätung durch betriebliche Abläufe

Ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO liegt nur vor, wenn das Luftfahrtunternehmen ein Ereignis darlegt, das außerhalb des normalen Flugbetriebs liegt und auch bei Einsatz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbar gewesen wäre. Wird die Verspätung - wie hier - auf betriebliche Abläufe oder zeitliche Dispositionen zurückgeführt, …


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Rückzahlung des Flugpreises nach Irrtumsanfechtung wegen Verklickens bei der Buchung

Ein Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises kann entstehen, wenn ein Beförderungsvertrag aufgrund eines wirksam erklärten Erklärungsirrtums angefochten wird. Auch ein „Verklicken“ mit der Maustaste bei elektronischen Willenserklärungen stellt einen Erklärungsirrtum dar, der anfechtbar ist.

Ausgangspunkt ist § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB. Die Fluggesellschaft erlangte die Zahlung …


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Unwirksamkeit von AGB-Klauseln über Restzahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reiseantritt bei Kreuzfahrten

Die Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine vollständige Restzahlung des Reisepreises bereits 48 Tage vor Reiseantritt vorsehen, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB und ist unwirksam.

Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Diese Vorschrift greift, da es sich um eine von den …


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Weitere Urteile zum Reiserecht

… finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Das Thema des Monats

Reiseabsage durch den Reiseveranstalter: Rechte, Pflichten und der Anspruch auf Schadensersatz

Für Reisende kommt es manchmal nach einer Reisebuchung zu einer Überraschung. Der lange im Vorfeld geplante Urlaub wird gänzlich unerwartet vom Reiseveranstalter abgesagt. Für den Reisenden ist dies natürlich ein Ärgernis und wirft die Frage auf, ob der Reiseveranstalter eigentlich dazu berechtigt ist, die Reise abzusagen.

Absage durch den Reiseveranstalter: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Möglichkeit, die Reise abzusagen, muss - abgesehen von der Möglichkeit einer Absage wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände - im Reisevertrag ausdrücklich und eindeutig vorgesehen sein (§ 651h BGB). Ein versteckter Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht dafür nicht. Die zwei häufigsten Gründe für einen Rücktritt des Veranstalters sind das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl und das Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände.

Absage wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl

Eine Absage der Reise durch den Veranstalter ist zulässig, wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann, weil eine im Reisevertrag vorausgesetzte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (§ 651h Abs. 4 Nr. 1).

In diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens
  • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
  • sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen
  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen
Hat der Veranstalter einen Reiseprospekt herausgegeben, muss darin auf mögliche Absagen hingewiesen werden. Ansonsten muss die Reisebestätigung den Hinweis enthalten. Dazu gehören auch Angaben über eine etwaige Mindestteilnehmerzahl und den Zeitpunkt, bis zu dem eine Absage möglich ist. Diese Informationen müssen klar und deutlich sein; ein bloßer Verweis auf die AGB genügt nicht (vgl. LG Ravensburg, 01.12.2009 - Az: 8 O 92/09 KfH 2). Kunden ist es nicht zuzumuten, die gesamten AGB zu lesen, um die Frist zu finden, insbesondere wenn die Information erst an späterer Stelle zu finden ist.

Unwirksam ist übrigens auch eine AGB-Klausel, die den Reisenden zur vollständigen Zahlung des Preises (z.B. 28 Tage vorher) verpflichtet, dem Veranstalter aber ein noch späteres Rücktrittsrecht (z.B. bis 14 Tage vorher) wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl einräumt (LG Hamburg, 23.03.2007 - Az: 324 O 858/06).

Erfolgt eine wirksame Absage wegen Nichterreichens der …


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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