Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.784 Anfragen

Störung des Hausfriedens durch Kinderlärm zu Ruhezeiten: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens kann bei wiederholtem Lärm (Streit, Geschrei, Gebrüll, knallende Türen und Kinderlärm) während der Ruhezeiten gerechtfertigt sein, da auch das Toleranzgebot gegenüber Kinderlärm nicht grenzenlos gilt.

Im vorliegenden Fall kam es auch nach wiederholten Abmahnungen nicht zu einer Verhaltensänderung der Mieter. Der Vermieter kündigte fristlos und ordentlich und erhob schließlich Räumungsklage, da die Mieter nicht auszogen.

Die Vorinstanz hatte der Räumungsklage stattgegeben. Kinderlärm während der Ruhezeiten kann zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, jedoch bedeute dies nicht, dass die anderen Bewohner permanente Lärmbelästigungen - auch von Kindern - während der Ruhezeiten hinnehmen müssen.

Das Landgericht entschied, dass die ordentliche Kündigung wirksam war, da die mietvertraglichen Pflichten und das nachbarliche Rücksichtnahmegebot durch die Mieter verletzt wurden. Hinsichtlich von Kinderlärm findet das Toleranzgebot seine Grenze dann, wenn nächtliche Ruhezeiten durch die Einwirkung Erwachsener eingehalten werden können, dies aber nicht umgesetzt wird.


LG Berlin, 30.07.2021 - Az: 65 S 104/21

ECLI:DE:LGBE:2021:0730.65S104.21.00

Theresia DonathAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz