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Urteile - Lärm
Mietrecht
Wird ohne berechtigten Anlass erheblicher Lärm verursacht, so kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeld bestraft werden.
Zudem muss die Nachtruhe beachtet werden. An Sonn- und Feiertagen muss sogar ganztägig auf Ruhe geachtet werden.
Lärm kann vielfältige Quellen haben: Verkehrslärm, Kinderlärm, Party-Lärm, Handwerkerlärm, Baustellen und vieles andere mehr.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht zeitliche Einschränkungen für die Nutzung bestimmter lärmintensiver Geräte vor und stellt auch ansonsten den Rahmen für die Bewertung dahingehend, welche Lärmemissionen zu tolerieren sind und welche nicht.
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Urteil
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