Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.466 Anfragen

Hundegebell in dörflich geprägten Randlagen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

In dörflich geprägten Randlagen, die durch lockere Bebauung auf relativ großen Grundstücken gekennzeichnet ist und wo Wachhunde nicht unüblich sind, ist das Halten von Hunden im Freien als sozialadäquat anzusehen und nicht erheblich belästigendes Hundegebell deshalb grundsätzlich noch als Teil einer ortsüblichen Geräuschkulisse zu bewerten.

Es entspricht verbreiteter Rechtsauffassung zum Prozessrecht, dass auch dann, wenn eine Anfechtungsklage bereits anhängig ist, grundsätzlich immer die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen oder wiederherzustellen ist, außer es geht der Klage kein Widerspruchsverfahren voraus.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell, wie das vorübergehende Anschlagen mit baldigem Wiederruhigstellen eines Wachhundes, ist auch in nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen nach summarischer Prüfung der Nachbarschaft - noch - zumutbar. Dies dürfte jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen wie der Wohngegend der Antragstellerin gelten, die durch lockere Bebauung auf relativ großen Grundstücken gekennzeichnet ist und wo Wachhunde nicht unüblich sind. Dort ist das Halten von Hunden im Freien als sozialadäquat anzusehen und nicht erheblich belästigendes Hundegebell deshalb grundsätzlich noch als Teil einer ortsüblichen Geräuschkulisse zu bewerten.

Es ist Aufgabe der Hundehalterin - mit welchen Mitteln ist ihr überlassen - sicherzustellen, dass die Hunde auf ihrem Grundstück in den vorgegebenen Ruhezeiten nicht mehr als gelegentlich und kurzzeitig bellen. Sollte dies aufgrund der natürlichen Verhaltensweisen der Herdenschutzhunde nicht möglich sein, wird sie andere wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen müssen. Insoweit kommt auch in Betracht, dass sie die Hunde zu diesen Zeiten ins Haus holt.


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2022 - Az: 1 M 495/21 OVG

ECLI:DE:OVGMV:2022:0110.1M495.21OVG.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant