Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.330 Anfragen

Zwangsweise Medikamentengabe bei Betreuten ist keine genehmigungsfähige Unterbringung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die regelmäßige, gegen den Willen eines Betreuten erfolgende Verabreichung von Neuroleptika in kurzen Zeitabständen stellt keine freiheitsentziehende Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme im Sinne von § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 BGB dar und ist daher nicht genehmigungsfähig.

Nach der gesetzlichen Systematik setzt eine freiheitsentziehende Unterbringung voraus, dass der Betroffene gegen seinen Willen in einem geschlossenen Bereich einer Einrichtung festgehalten und seine Bewegungsfreiheit für eine gewisse Dauer aufgehoben wird. Die Maßnahme muss auf einen Aufenthalt gerichtet sein, der nicht nur kurzfristig ist und die Bewegungsfreiheit tatsächlich auf einen bestimmten Lebensraum begrenzt. Kurzzeitige Zuführungen oder vorübergehende Aufenthalte in offenen Behandlungsräumen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Auch eine Behandlung, die nur wenige Minuten dauert, kann nicht als Freiheitsentziehung im Sinne des Gesetzes gelten, selbst wenn sie unter Anwendung von Zwang bei der Zuführung erfolgt.

Ebenso wenig liegen die Voraussetzungen einer unterbringungsähnlichen Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 BGB vor. Diese Vorschrift schützt die körperliche Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit und erfasst nur Maßnahmen, die hinsichtlich ihrer Wirkung einer Unterbringung vergleichbar sind. Eine kurzfristige Zuführung zur medizinischen Behandlung greift zwar in die Bewegungsfreiheit ein, beschränkt jedoch nicht dauerhaft den Aufenthaltsbereich des Betroffenen und stellt daher keine der Unterbringung gleichkommende Maßnahme dar.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant