Das Betreuungsgericht ist das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht. Früher wurde es Vormundschaftsgericht genannt.
Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Dort entscheiden Betreuungsrichter oder Rechtspfleger. Das Rechtspflegergesetz regelt, für welche Angelegenheiten der Rechtspfleger zuständig ist.
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