AnwaltOnline - Betreuungsrecht Oktober 2019
ISSN: 1511-8967
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Interessante Urteile
Berücksichtigung des Schonvermögens beim Regress der Betreuervergütung
Eine Berufsbetreuerin hat einen Anspruch auf Vergütung ihrer Amtsführung gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG. Schuldner des Vergütungsanspruchs ist grundsätzlich der Betreute.
Die zu bewilligende Vergütung ist aber nach § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG aus der Staatskasse zu zahlen, ...
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Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche Untersuchung
Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (im Anschluss an BGH, 24.01.2018 - Az: XII ZB 292/17). Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit ...
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Freiheitsentziehung bei Pflege in eigener Wohnung
Das Charakteristikum einer Einrichtung im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB ist, dass sie einen äußeren räumlichen Rahmen darstellt, in dem eine Versorgungsleistung angeboten wird und die in ihrer Grundkonstruktion darauf angelegt ist, mehrere Personen mindestens nacheinander zu versorgen. Das trifft auf die Versorgungssituation im privaten Umfeld nicht zu. ...
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Beschwerdefrist bei Betreuungssachen
Die Beschwerdefrist für den Betroffenen in einer Betreuungssache wird nur durch Bekanntgabe der Entscheidung an ihn selbst in Lauf gesetzt. Eine Zustellung nur an den Betreuer bleibt für den Beginn der Beschwerdefrist des Betroffenen auch dann ohne Einfluss, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis "Entgegennahme und Öffnen der Post" bestellt ist. ...
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Das Thema des Monats
Wer fordert das Sachverständigengutachten und das ärztliche Zeugnis an?
Die Betreuerbestellung setzt ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten eines Sachverständigen über die Erforderlichkeit der Betreuung voraus. In Eilfällen kann ein ärztliches Zeugnis zunächst ausreichen, die Begutachtung ist dann aber nachzuholen.
Ein Sachverständigengutachten wird vom Betreuungsgericht in Auftrag gegeben, das auch den Sachverständigen auswählt.
Anstelle eines eigens angeordneten Sachverständigengutachtens kann ...
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Wer bezahlt Gutachten und ärztliches Zeugnis?
Ist das Betreuungsgericht Auftraggeber, erfolgt die Bezahlung aus der Gerichtskasse nach den Vorschriften des ZSEG. Es handelt sich um gerichtliche Auslagen. Dies bedeutet, dass ein Ersatz vom Betreuten nur dann verlangt werden kann, wenn sein reines Vermögen den Betrag von 25.000 € übersteigt (§ 92 KostO).
Auch über dieser Grenze besteht Auslagenfreiheit, wenn das ...
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Wo ist ein Sachverständigengutachten erforderlich - wo genügt ein ärztliches Zeugnis?
Ein Sachverständigengutachten ist gem. § 280 FamFG erforderlich in folgenden Fällen:
- Anordnung der Betreuung ohne Antrag des Betroffenen und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.
- Erweiterung der Betreuung und eines Einwilligungsvorbehalts; ausgenommen sind unwesentliche Erweiterungen und die Verlängerung, wenn das vorhandene Gutachten nicht älter als 6 Monate ist (§ 293 FamFG).
- Verlängerung der Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts, sofern nicht ein ärztliches Zeugnis ausreicht (§ 295 FamFG).
- Ein bereits vorhandenes Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen genügen (§ 282 FamFG).
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Unterschied zwischen Sachverständigengutachten und ärztlichen Zeugnis
Gutachten
Das Gutachten ist die im Regelfall schriftliche, alle wichtigen Gesichtspunkte darstellende Erörterung einer oder mehrerer konkreter Sachfragen durch einen Sachverständigen. Im medizinisch/psychologischen Bereich gehört dazu die Fallgeschichte (Anamnese), die Darstellung der gegenwärtigen Situation des Probanden mit fachlicher Diagnose und daraus folgend die eingehend zu begründende Antwort auf die dem Gutachter gestellten Fragen.
Das Gutachten erstreckt sich nach § 280 FamFG auch auf die erforderlichen Aufgabenkreise und ...
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Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren
Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.
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