Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.763 Anfragen

Führerschein weg bedeutet Arbeitsplatz weg?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Arbeitsverhältnis zwingend an den Besitz einer Fahrerlaubnis gebunden (hier: Gepäckwagenfahrer am Frankfurter Flughafen), so liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor, wenn der Arbeitnehmer die Fahrerlaubnis - selbstverschuldet - verliert.

Dem Arbeitnehmer war im zu entscheidenden Fall wegen einer Alkoholfahrt mit 1,7 Promille außerhalb der Arbeitszeit der Führerschein entzogen worden. Daraufhin erhielt er die Kündigung von seinem Arbeitgeber.

Die Kündigungsschutzklage scheiterte vor Gericht.

Der Einwand dass der Arbeitgeber den Betroffenen mit anderen Aufgaben betraue könne, fand kein Gehör. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zu warten, bis der Arbeitnehmer (möglicherweis) eine MPU besteht.


ArbG Frankfurt/Main, 06.09.2007 - Az: 4 Ca 2691/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant