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Urteile - Führerschein / Fahrerlaubnisentzug

Verkehrsrecht

Für die Führung eines Kraftfahrzeugs ist muss der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis haben und im Besitz eines Führerscheines sein. Der Führerschein dokumentiert lediglich das Vorhandensein der Fahrerlaubnis.

Der Führerschein listet die Fahrerlaubnisklassen auf, aus denen sich ergibt, welche Fahrzeuge der Inhaber fahren darf. Daneben gibt es aber auch einige Fahrzeuge, für die keine Fahrerlaubnis notwendig ist.

Der Führerscheinentzug (richtigerweise: Fahrerlaubnisentzug) ist kein Fahrverbot - obwohl er natürlich beinhaltet, dass keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr gefahren werden dürfen. Der Führerscheinentzug bzw. Fahrerlaubnisentzug ist die Aufhebung der erworbenen Fahrerlaubnis.

Für die Dauer einer festgelegten Sperrfrist (mindestens sechs Monate) kann kein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist, erhält der Betroffene die Fahrerlaubnis nur auf Antrag zurück und dies auch nur dann sofern keine Zweifel mehr an der Fahrtauglichkeit bestehen, wass u.U mit entsprechend nachzuweisen ist, z.B. mittels einer MPU.

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