Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.809 Anfragen

Keine Verdoppelung des Fahrverbots bei nicht einschlägigen Voreintragungen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Verdoppelung des Fahrverbots auf zwei Monate wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und zwei Voreintragungen ist rechtswidrig, wenn die Voreintragungen nicht einschlägig sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Amtsgericht hat das nach der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehene Fahrverbot von einem Monat wegen der vorsätzlichen Begehung und zweier Voreintragungen auf zwei Monate verdoppelt.

Auch unter Berücksichtigung eines vom Senat hinzunehmenden Ermessens des Amtsgerichtes im Zusammenhang mit Fahrverbotsentscheidungen, erweist sich das Urteil insoweit als rechtsfehlerhaft.

Die beiden Voreintragungen sind nicht einschlägig.

Zwar ist die Geschwindigkeitsüberschreitung massiv; für sie sieht der Bußgeldkatalog aber dennoch nur ein einmonatiges Fahrverbot vor. Außerdem ist - wobei es ohnehin unerheblich wäre- auch die Grenze zu einem zweimonatigen Fahrverbot noch nicht nahezu erreicht, wie das Amtsgericht aber meint.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg