Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.128 Anfragen

Eigenbedarfskündigung im Münchner Modell

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der bereits beim Erwerb des ungeteilten Anwesens vorhandene Gesellschafter darf im Falle der Kündigung auf das Erwerbsdatum der Personengesellschaft zurückgreifen und muss nicht erst abwarten, bis er selbst im Grundbuch eingetragen wird. Die Sperrfrist wird insoweit also bereits mit dem ersten Eintrag ins Grundbuch als Personengesellschaft ausgelöst; (nur) diesen Fall meint § 577a Abs. 2a BGB. Der Erwerber des Eigentums muss folglich, um § 577a Abs. 2a BGB zu genügen, selbst Gesellschafter der Personengesellschaft (gewesen) sein, die ursprünglich den vermieteten Wohnraum erwarb. Dies trifft hier aber auf die Kläger nicht zu.

Auch eine Veräußerung vor Inkrafttreten der § 577a Abs. 1a und Abs. 2a BGB steht der Anwendung der Norm nicht entgegen, da es an einer Übergangsregelung fehlt.

§ 577a Abs. 1 BGB und nicht § 577a Abs. 1a BGB ist anwendbar, wenn nach der Veräußerung an eine Gesellschaft Wohnungseigentum begründet wurde und die Zweiterwerberin nach der Umwandlung in Wohnungseigentum gekündigt hat.


LG München I, 09.08.2024 - Az: 14 S 16755/23

Nachfolgend: BGH, 06.08.2025 - Az: VIII ZR 161/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant