Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.583 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter schwerwiegender Verkehrsverstöße

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Entziehungsverfügung nach § 80 Abs. 5 VwGO setzt voraus, dass im Rahmen der summarischen Prüfung die Entziehungsverfügung rechtswidrig erscheint oder zumindest überwiegende Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen. Maßgeblich ist eine Interessenabwägung zwischen dem Suspensivinteresse des Betroffenen und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht allein auf die Weigerung gestützt werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen, wenn die entsprechende Aufforderung rechtswidrig war. Nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 FeV ist die Anordnung einer MPU zwar zulässig, wenn erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorliegen. Wird die Gutachtenanordnung jedoch anstelle der Maßnahmen nach dem Punktesystem (§ 4 StVG) erlassen, muss die Behörde begründen, weshalb von den Regelfolgen des Punktesystems abgewichen wird. Fehlt eine solche Begründung, ist die Gutachtenanordnung rechtswidrig. Ein nachträgliches Nachschieben von Gründen kann diesen Mangel nicht heilen, da dadurch der Zweck der Begründungspflicht - die Nachprüfbarkeit für den Adressaten - unterlaufen würde.

Eine Fahrerlaubnisentziehung lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf § 4 Abs. 3 StVG stützen, wenn zwar eine Überschreitung der Punktegrenze vorliegt, jedoch die gesetzlich vorgesehenen Vorstufen (Verwarnung, Aufbauseminar) nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden oder die entsprechenden Eintragungen bereits getilgt sind. In solchen Fällen reduziert sich der Punktestand nach § 4 Abs. 5 StVG, sodass die Schwelle für eine Entziehung möglicherweise nicht erreicht ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Gelsenkirchen, 28.01.2013 - Az: 7 L 1516/12

ECLI:DE:VGGE:2013:0128.7L1516.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant