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MPU - der Idiotentest

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die MPU, im Volksmund auch als "Idiotentest" bezeichnet, soll dazu dienen, die Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen aus medizinischer und psychologischer Sicht festzustellen. Sie kann von der Fahrerlaubnisbehörde nicht nach freiem Ermessen angeordnet werden, sondern nur dann, wenn auf Grund bestimmter Umstände Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen.

Eine MPU wird regelmäßig dann gefordert, wenn nach Entzug der Fahrerlaubnis oder Ablauf einer Sperrfrist die (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis beantragt wird. Hauptsächlich erfolgt die Anforderung einer MPU bei einer (möglichen) Alkoholproblematik, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch. Aber auch bei verkehrsrechtlichen (ab 8 Punkten im Fahreignungsregister) sowie strafrechtlichen Auffälligkeiten kommt eine MPU auf den Betroffenen zu.

Nach der Vorlage eines positiven Gutachtens wird der bereits beantragte Führerschein von der Führerscheinstelle i.d.R. unmittelbar an den Antragsteller ausgehändigt.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 17.04.2026)
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