Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.591 Anfragen

Anordnung der Einziehung eines gefälschten Führerscheins

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

In einem auf das Rechtsmittel des Angeklagten durchgeführten Berufungsverfahren ist die erstmalige Anordnung der Einziehung eines gefälschten Führerscheins auch dann nicht möglich, wenn jener eine in erster Instanz abgegebene Verzichtserklärung widerrufen hat.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Das Amtsgericht - Strafrichter - Kusel hat den Angeklagten am 04.11.2020 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 EUR verurteilt. Zudem hat es eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet. Eine Einziehungsentscheidung hat das Amtsgericht nicht getroffen.

Das Landgericht hat auf die Berufung des Angeklagten den Rechtsfolgenausspruch dahingehend geändert, dass es ihn unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Kusel vom 22.05.2020 zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 13,00 EUR verurteilt hat. Zudem hat es die Sperrfrist auf acht Monate reduziert und die Einziehung eines (gefälschten) britischen Führerscheins angeordnet. Das weitergehende Rechtsmittel hat das Landgericht verworfen.

Hiergegen richtet sich die mit der Sachrüge begründete Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel erzielt lediglich den aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist es unbegründet i.S.v. § 349 Abs. 2 StPO.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Überprüfung des Schuld-, Straf- und Maßregelausspruchs hat keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - Az: 1 OLG 2 Ss 56/21

ECLI:DE:POLGZWE:2021:1122.1OLG2SS56.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant