Sofern ein Betroffener eine MPU nicht ablegen will, muss die Löschung des Verkehrsverstoßes aus der Akte abgewartet werden. Hier ist i.d.R. mit mindestens fünfzehn Jahren zu rechnen.
Eine MPU kann u.a. angeordnet werden bei:
Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung
Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Hohem Aggressionspotential
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund des Punktesystems
Vorliegen von Anhaltspunkten für Alkoholmißbrauch
Wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Einfluß von Alkohol
Betäubungs- und/oder Arzneimittelmißbrauch
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RJanson, Rodenbach
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