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MPU / Fahreignungsgutachten

Verkehrsrecht

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis kann es notwendig sein, eine medizinisch-psychologische Untersuchung vornehmen zu lassen, um die Fahreignung nachzuweisen.

Sofern ein Betroffener eine MPU nicht ablegen will, muss die Löschung des Verkehrsverstoßes aus der Akte abgewartet werden. Hier ist i.d.R. mit mindestens fünfzehn Jahren zu rechnen.

Eine MPU kann u.a. angeordnet werden bei:
  • Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • Hohem Aggressionspotential
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund des Punktesystems
  • Vorliegen von Anhaltspunkten für Alkoholmißbrauch
  • Wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Einfluß von Alkohol
  • Betäubungs- und/oder Arzneimittelmißbrauch


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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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