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Martin Becker - Kanzleiangaben nach der DL-InfoV



Rechtsanwalt Becker ist als Rechtsanwalt seit dem 10.04.2003 zugelassen. Seit dem 01.07.2007 vertretungsberechtigt vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme dem BGH in Zivilsachen.

Mediator nach § 7a BORA seit August 2007

Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht der Deutschen Anwaltsakademie gemäß § 4 Abs. 1 i.v.m. § 10 FAO in 2013

Rechtsanwalt bei AnwaltOnline

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Mitarbeit in den Bereichen

Arbeitsrecht
Familienrecht
Schulrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Steuerstrafrecht
Werkvertragsrecht
allg. Zivilrecht

Steuerberatung:

BWA & Jahresabschluss
betriebliche & private Steuererklärungen
Existenzgründung & Umgründungen
Unternehmensberatung & Wirtschaftsberatung
Erbschafts- & Unternehmensnachfolge


In diesen Bereichen werden neben Beratungsaufträgen auch Mandate zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung sowie Mediationen übernommen. Vertretungsberechtigung besteht bei allen Amts- und Landgerichten und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei den Gerichten der sonstigen Gerichtsbarkeiten.
Sie können ein unverbindliches Angebot für eine Vertretung jederzeit über unser Online-Formular anfordern.

Einzelheiten zur Rechtsanwaltszulassung

Kanzleisitz:
Engelbert-Kämpfer-Straße 4
32657 Lemgo

Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm

Berufshaftpflichtversicherung: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich:
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.

Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden
sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder
3. Für die zuvor nicht genannten Länder
(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgaberecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
Iin beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
4. Weltweit für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesversicherungssumme.

Maßgebende Berufsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) einzusehen unter www.brak.de

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Pabst,Elke, Pforzheim