Nach § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine vom Mieter geschuldete Kaution grundsätzlich bei einem Kreditinstitut "zu dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" anzulegen.Jetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Mietrecht.
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