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Freie Hand bei Oder-Depot

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkauft ein Ehepartner ohne Wissen des anderen Wertpapiere aus einem gemeinschaftlichen Oder-Depot, so sind gegenseitige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ein anderes gilt nur dann, wenn die Ehepartner nur gemeinsam Verfügungen treffen dürfen, hierzu wäre ein Und-Depot erforderlich gewesen. Ein Oder-Depot

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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