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Freie Hand bei Oder-Depot

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkauft ein Ehepartner ohne Wissen des anderen Wertpapiere aus einem gemeinschaftlichen Oder-Depot, so sind gegenseitige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ein anderes gilt nur dann, wenn die Ehepartner nur gemeinsam Verfügungen treffen dürfen, hierzu wäre ein Und-Depot erforderlich gewesen. Ein Oder-Depot

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OLG Frankfurt - Az: 15 U 166/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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