Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.218 Anfragen

Unbeleuchtetes Hotelaußengelände: Haftet der Veranstalter bei einem Sturz?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Es besteht keine Verpflichtung des Reiseveranstalters dahingehend, dafür zusorgen, dass ersichtlich nicht in Betrieb befindliche Teile der Außenanlage eines Hotels beleuchtet oder abgesperrt werden.

Kommt es in der Folge zu einem Sturz des Reisenden, so kann dieser keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend machen, da kein Verstoß gegen eine dem Reiseveranstalter obliegende Verkehrssicherungspflicht vorliegt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Grundsätzlich ist der Klägerin zuzustimmen, dass ein Reiseveranstalter dafür Sorge zu tragen hat, dass die von ihm ausgewählten Hotelanlagen so ausgestattet sind, dass der Urlauber während der Urlaubszeit keinen für ihn nicht erkennbaren erhöhten Risiken ausgesetzt ist. Dies hat der Reiseveranstalter auch durch geeignete Kontrollmaßnahmen zu überwachen und gegenüber seinen Reisenden dafür einzustehen.

Vorliegend lag aber kein Verstoß der Verkehrssicherungspflicht darin, dass das Hotelaußengelände am Abend gegen 21:00 Uhr nicht beleuchtet war. Wie die Klägerin selbst vorträgt, war das Hallenbad, als sie es aufsuchte, bereits geschlossen und im Amphitheater fanden keinerlei Veranstaltungen für Reisende statt. Die Innenräume des Hotels, insbesondere der Weg von der Rezeption zu dem eine Ebene tiefer gelegenen Frühstücksraum bis zu der Außenglastüre waren beleuchtet. Die nicht benutzten Teile der Hotelanlage wie zu dem Zeitpunkt das Schwimmbad und das Amphitheater waren nicht beleuchtet.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.218 Beratungsanfragen

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...

Verifizierter Mandant

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant