Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.091 Anfragen

Beim Volleyballspiel verletzt: Kann ein Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter verlangt werden?

Reiserecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Reiseveranstalter haftet nicht für Verletzungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzurechnen sind. Hierzu zählen auch typische Gefahren sportlicher Betätigung, sofern keine ungewöhnlich hohe und durch besondere Umstände begründete Gefahr besteht.

Eine Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als Gefahren vorliegen, die das übliche Risiko erheblich übersteigen. Die Erwartung, ein Spielfeld vollständig von kleineren Steinen freizuhalten, überschreitet die zumutbare Sicherungspflicht.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger beansprucht in Höhe eines Teilbetrages Rückzahlung des Reisepreises, Schmerzensgeld und Kostenpauschale.

Der Kläger buchte bei der Beklagten für den Zeitraum vom 29.04. bis 13.05.2002 eine Reise nach Ägypten mit Aufenthalt im Hotel in Sharm El Sheik Resort.

Der Kläger behauptet, sich am 05.05.2002 anläßlich eines Volleyballspiels den hinteren Teil der Fußsohle seines rechten Fußes aufgerissen zu haben. Auf dem Spielplatz haben sich scharfkantige Steine befunden. Ein solcher Stein habe die Ursache für die Verletzung sein müssen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Bad Homburg, 25.04.2003 - Az: 2 C 3259/02 (12)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant