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Economy Class statt First Comfort Class: Reisevertrag kann gekündigt werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender für Hin- und Rückflug die in dem Prospekt besonders herausgestellte First Comfort Class mit einem Aufpreis von 1.300 € gebucht. Bei Abflug wurde er jedoch auf die Economy Class verwiesen.

Dies muss der Reisende nicht hinnehmen. Vielmehr ist er berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen und kann neben Rückzahlung des Reisepreises eine Entschädigung wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit verlangen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein Kündigungsrecht des Klägers war gegeben. Die Reise war mit einem erheblichen Mangel behaftet. Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts Bezug genommen.

Die Gesamtwürdigung aller Umstände ergibt, dass dem Kläger und seiner Ehefrau der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden konnte.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Beförderung in der First Comfort class nicht nur von der Beklagten in der Reisebestätigung zugesichert, sondern auch in dem Reiseprospekt besonders herausgestellt war.

Dem Kläger war die Beförderung in der First Comfort class bei einem Reisepreis von insgesamt 5.042 € einen darin eingeschlossenen Zuschlag von 1.300 € für Hin- und Rückflug wert.

Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, lediglich der Hinflug sei nicht wie zugesichert möglich gewesen.

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OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - Az: 12 U 39/07

ECLI:DE:OLGD:2007:1213.I12U39.07.00

Vorgehend: LG Duisburg, 19.01.2007 - Az: 1 O 229/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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