Wurde eine Urlaubsreise in einem 4-Sterne-Hotel gebucht und die Reise dann vom Reiseveranstalter kurzfristig wegen Überbuchung des Hotels abgesagt, so haben die Reisenden einen Anspruch auf Schadenersatz.
OLG Frankfurt, 17.01.1985 - Az: 1 U 83/83
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