Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Keine Nichtbeförderung, wenn der Fluggast auf dem vorgesehenen Flug befördert worden ist!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Der Tatbestand des Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO (Nichtbeförderung) ist nicht erfüllt, wenn der Fluggast auf dem vorgesehenen Flug befördert worden ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dies ergibt sich nicht erst aus einer am Zweck der Verordnung orientierten Auslegung des Begriffs der Nichtbeförderung, sondern schon daraus, dass es in dieser Konstellation an einer Weigerung im Sinne von Art. 2 Buchst. j und Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO fehlt.

Eine Weigerung im Sinne von Art. 2 Buchst. j und Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO liegt nicht schon dann vor, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen erklärt, den Fluggast nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen auf dem vorgesehenen Flug zu befördern. Erforderlich ist vielmehr eine endgültige Weigerung mit der Folge, dass die vorgesehene Beförderung nicht stattfindet.

a) Für dieses Verständnis spricht der Wortlaut von Art. 2 Buchst. j FluggastrechteVO. Dieser setzt schon im Ausgangspunkt eine Nichtbeförderung (denied boarding, refus d'embarquement) voraus.

Nach der Definition in Art. 2 Buchst. j FluggastrechteVO ist in diesem Zusammenhang zwar von Bedeutung, ob vertretbare Gründe für eine Nichtbeförderung vorliegen. Daraus ergibt sich aber lediglich, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, wenn das Unterbleiben der Beförderung auf vertretbaren Gründen beruht, nicht aber, dass eine Nichtbeförderung auch dann zu bejahen sein kann, wenn der Fluggast tatsächlich auf dem vorgesehenen Flug befördert worden ist.

b) Dieses Verständnis steht in Einklang mit den Erwägungsgründen 9 und 2 der Verordnung.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant