Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.705 Anfragen

EU-Ausgleichsleistungen bei Umbuchung eines Teilflugs gegen den Willen des Fluggasts?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Gerichtshof hat speziell zum Ausgleichsanspruch bei Flügen mit Anschlussflug entschieden, dass Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen ist, dass einem Fluggast, der sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte, eine Ausgleichszahlung zusteht (vgl. in diesem Sinne EuGH, 26.02.2013 - Az: C-11/11).

Im vorliegenden Fall stand fest, dass die Klägerin des Ausgangsverfahrens nach ihrer Beförderung im Luftverkehr ihr Endziel ohne Verspätung gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte. Daher kann ihr kein Ausgleichsanspruch auf der Grundlage von Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 zustehen.

Zwar soll mit der Verordnung Nr. 261/2004, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 1 und 2 ergibt, Ärgernissen und großen Unannehmlichkeiten für die Fluggäste bei einer Beförderung im Luftverkehr abgeholfen werden, und verursacht die Umbuchung eines Teilflugs der Beförderung für den betroffenen Fluggast eine Unannehmlichkeit. Diese Unannehmlichkeit kann jedoch nicht als „groß“ im Sinne der Verordnung angesehen werden, wenn der Fluggast sein Endziel zur planmäßigen Ankunftszeit erreicht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.705 Beratungsanfragen

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...

Verifizierter Mandant

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant