Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.736 Anfragen

Kein Testament ohne Willen des Betreuten

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Hat ein Berufsbetreuer ohne aktuellen Willen des Betroffenen und in Kenntnis der nicht mehr vorhandenen Testierfähigkeit des Betreuten einen Notar zwecks Errichtung eines Testaments beauftragt, so ist er als nicht mehr geeignet anzusehen.

Ebenfalls gegen die Eignung sprach vorliegend der Umstand, dass hinsichtlich der Umstände des Besuchs des Notars zunächst wissentlich falsche Angaben gegenüber dem Vormundschaftsgericht gemacht wurden.

Gemäß § 1908 b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für eine Entlassung vorliegt.

Für die Beurteilung der mangelnden Eignung des Betreuers kommt es auf sein Verschulden nicht zwingend an. Die mangelnde Eignung kann sich aus physischen oder psychischen Eigenschaften des Betreuers aber auch aus Pflichtverletzungen oder seiner Überforderung mit der Erledigung der zugewiesenen Aufgabenkreise ergeben.

Der Betreuer muss jederzeit in der Lage sein, die Angelegenheiten des Betreuten in den gerichtlich zugewiesenen Aufgabenkreisen rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.

Für eine Entlassung genügt deshalb jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt. Die mangelnde Eignung ist ein vom Gesetz besonders hervorgehobener Entlassungsgrund.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.736 Beratungsanfragen

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant