Familienrecht und Erbrecht gehören daher oft zusammen. Denn der gesetzliche Erbe bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis.
Der Erblasser muss sein Testament vollständig handschriftlich verfassen und unterschreiben. Ehepaare dürfen ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Der überlebende Ehegatte sowie die Kinder und Kindeskinder des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt.
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