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Pflichtteil - Was ist das?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

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Der Erblasser kann durch ein wirksames Testament jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen als Erben einsetzen oder von der Erbfolge ausschließen. Beschränkt wird diese sogenannte Testierfreiheit aber durch den Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf den Pflichtteil. Das Pflichtteilsrecht bewirkt somit, dass bestimmte Personen (Pflichtteilsberechtigte) trotz Enterbung durch den Erblasser nicht leer ausgehen.

Zugrunde liegt der Gedanken, dass der Erblasser eine über den Tod hinausgehende Sorgfaltspflicht für seine nahen Angehörigen trifft. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch gegen den testamentarisch bestimmten Erben auf Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den er erhalten hätte, wenn er nicht infolge des Testaments von der Erfolge ausgeschlossen worden wäre.

Bestimmt der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten zwar zum (testamentarischen) Erben, setzt ihn aber nur auf einen Erbteil ein, der geringer ist als die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (also des Pflichtteils), verbleibt dem Erben ein sog. Pflichtteilsrestanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem Wert des Erbteils und dem des Pflichtteils.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Simon, Mecklenburg Vorpommern