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Grabpflegekosten mindern den Pflichtteilsanspruch nicht!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es handelt sich bei den Kosten für die laufende Grabpflege bei erstmaliger Herrichtung einer Grabstätte nicht um Beerdigungskosten i.S.d. § 1968 BGB. Daher können diese bei der Ermittlung des Nachlasswertes für die Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.
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