Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.904 Anfragen

Testamentsanfechtung bei Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die spätere Geburt eines Abkömmlings des Erblassers nach Errichtung des Testaments stellt einen der klassischen Fälle der Anfechtungsberechtigung nach § 2079 S. 1 BGB dar, wobei die Prüfung der Ausnahme des § 2079 S. 2 BGB bei „geflissentlichem Bestehenlassen“ der testamentarischen Verfügung erfordert, den zu ermittelnden hypothetischen Erblasserwillen im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Erblassers von der späteren Geburt des Pflichtteilsberechtigten zu projizieren, da das subjektive Element der „Geflissentlichkeit“ begriffsnotwendig erst vorliegen kann, wenn der Erblasser von der Existenz des spätgeborenen Pflichtteilsberechtigten Kenntnis erlangt hat.

Bei einer Testamentsanfechtung nach § 2079 BGB wird als Regelfall vermutet, dass der Erblasser bei Kenntnis der Sachlage einen Pflichtteilsberechtigten nicht übergangen hätte.

Zur Ermittlung des der Vermutung des § 2079 S. 1 BGB entgegenstehenden hypothetischen Erblasserwillens kann auch der Umstand herangezogen werden, dass der Erblasser das Testament „geflissentlich“ nach Kenntnis von dem Erbrecht des Pflichtteilsberechtigten weiter hat bestehen lassen; hierfür reicht aber eine bloße Untätigkeit nicht aus.


OLG München, 19.09.2024 - Az: 33 W 1507/24 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant