Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gemäß § 2094 BGB als gewollt.
OLG Hamm, 27.01.2021 - Az: I-10 W 71/20
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0127.10W71.20.00
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